Samenbestellung:
Wochentags: bis 10 Uhr
Wochenende
und Feiertags: bis 9 Uhr
Telefon: +(49) 2557 928 255
Mobil: +(49) 151 50 47 66 14
Telefax: +(49) 2557 928 275
In diesem Jahr präsentieren wir Ihnen eine Hengstkollektion die bereichert wird durch 2 besonders interessante Offerten: Diatano und Con Polydor.Der unangefochtene Primus dieser Station bleibt natürlich Laudabilis.
Neben der Qualität unserer Hengste war es auch immer der Enge Kontakt zu unseren Züchtern, der die Hengststation Beckmann zu dem machte was sie heute ist.
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.
Deshalb entlasten wir sie, liebe Züchter, um ihre wirtschaftliche Situation zu erleichtern.So bezahlen Züchter, die mit drei Stuten einen oder mehrere unserer Hengste nutzen, nur die Besamung von 2 Stuten.Die Dritte ist kostenlos. Außerdem kostet jede weitere Stute unabhängig welcher Hengst verwendet wird 500 €.
Allgemeine GeschäftsbedingungenAlle Stuteneigentümer, die unsere vorstehend aufgeführten Hengste zur Bedeckung/ Besamung Ihrer Stuten in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen an:
1. Allgemeines
1.1 Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen und Weiden zum Tagessatz von 7,- EUR für Stuten ohne Fohlen und 8,- EUR für Stuten mit Fohlen zur Verfügung.
1.2. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Das Deckgeld ist nach der ersten Bedeckung/ Besamung fällig. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Deckzeit von Januar bis 20.Juli.
1.3. Den Zeitpunkt der Bedeckung/ Besamung und des Nachprobierens bestimmt der Hengsthalter in Absprache mit Vertragstierarzt bzw. Züchter.
1.4. Über die erfolgreichen Bedeckungen/ Besamungen wird zum Ende der Deckzeit ein Deckschein ausgestellt.
1.5. Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheins ist die Vorlage des Abstammungsnachweises (Kopie genügt) oder des Originaldeckscheins notwendig.
2. Deckhygiene
2.1. Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Die Kosten werden durch den Tierarzt in Rechnung gestellt.
2.2. Für Stuten, die in drei Rosseperioden erfolglos gedeckt wurden, kann seitens des Hengsthalters der Beschäler gewechselt werden. Der Stutenbesitzer ist hiervon vorab zu informieren.
3. Haftung
3.1. Der Hengsthalter haftet nicht – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen - für Schäden an dem eingestellten Pferd und sonstigen Sachen des Einstellers, soweit er gegen diese Schäden nicht versichert ist und ist der Höhe nach auch auf die entstandene Versicherungssumme bei entsprechender Eintrittsverpflichtung beschränkt. Diese Vereinbarung gilt auch für etwaige von Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Sachen des Einstellers. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nur bei Schäden an dem eingestallten Pferd und sonstigen Sachen des Einstellers; bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
3.2. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Hengsthalter nicht.
3.3. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§ 833, § 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
4.1. Erfüllungsort ist in Wettringen/ Westfalen
4.2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist, soweit der Züchter Vollkaufmann ist, ausschließlicher Gerichtsstand in Steinfurt/ Westf.
5. Hengste im Besamungseinsatz
5.1. Frischsperma
Frischsperma wird, soweit verfügbar und mit den einzelnen Zuchtverbänden vereinbart, per Kurier gegen Vorkasse des Deckgeldes versandt. Dazu werden die in Wettringen/ Westf. benutzten Samenbehälter genommen, die unverzüglich zurückzuschicken sind. Der Züchter hat die Kosten für den Samenversand zu tragen.
Samenversand sowie zu besamende Stuten sind wochentags bis 10 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen bis 9 Uhr anzumelden!
5.2. Sonderkonditionen
Im Vorjahr güst gebliebene Stuten erhalten einen Deckgeldnachlass von 50% auf die aktuelle Decktaxe. Stuten, die nach dem 15.6. des Vorjahres zuerst besamt wurden und nicht tragend geworden sind, sind im Folgejahr deckgeldfrei. Bei der Besamung von drei Stuten zahlen sie nur zwei.Ab der Vierten kostet jede weitere 500 €.